Schul- und Hausordnung

Der Leitgedanke der CTS

LEITGEDANKEN

Wir alle übernehmen Verantwortung dafür, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen, gut lernen und arbeiten können.

Jeder wird in seiner Besonderheit geachtet und respektiert.

Unsere Schulordnung soll das Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten regeln und erleichtern. Soziales Verhalten, gegenseitige Achtung, Toleranz, Verzicht auf jegliche Gewalt, Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten werden von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt. Damit wir alle – Schüler:innen und Lehrer:innen – unsere Aufgaben im Schulleben erfüllen können, halten wir folgende Grundsätze im Verhalten und im Umgang miteinander ein.

ALLGEMEINE REGELN IM SCHULALLTAG

1. Wir zeigen in der Schule Bereitschaft zu konstruktivem Lernen und Lehren. Schüler:innen und Lehrer:innen haben daher ein Recht auf störungsfreien Unterricht.

2. Gewalt, gleichgültig in welcher Form (körperlich oder verbal), wird an unserer Schule nicht geduldet. Wir stellen uns aufkommenden Konflikten und sind bereit, aufeinander zuzugehen. Kritik wird sachlich und konstruktiv geäußert und hat stets zum Ziel, faire Lösungen zu finden und den anderen nicht zu verletzen.

3. Wir halten unsere Schule und unser Schulgelände sauber.

4. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichtet sich, das Schulgebäude und jegliche Einrichtungsgegenstände der Schule zu schonen sowie die Bücher und Materialien, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, pfleglich Stand 08/2023 V:Schulleitung_01_Schulartübergreifend_50_Kommunikation_51_Extern52-7_Infoschreiben Schuljahresbeginn_Anlagen für Homepage Archiv zu behandeln. Dasselbe gilt für von uns genutzte Sporteinrichtungen. Wir achten das Eigentum von Mitschüler:innen.

5. Ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang mit multimedialen Geräten (Smartphones, Tablets, Smartwatches etc.) ist in der unterrichtsfreien Zeit auf dem Schulgelände erlaubt. Während des Unterrichts sind sämtliche multimedialen Geräte ausgeschaltet und in den Schultaschen aufzubewahren. Eine Ausnahme stellt die Nutzung von Smartphones, Smartwatches und Tablets für Unterrichtszwecke mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson dar. Die Nutzung des Schul-WLANs ist ausschließlich für unterrichtliche Zwecke vorgesehen. Es gilt die Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler zur Verwendung von schuleigener Informations- und Kommunikationstechnik im Pädagogischen Netz und schulischem WLAN an der Carl-Theodor-Schule Schwetzingen.

6. Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Eine Ausnahme stellt der ausdrücklich gekennzeichnete Raucherbereich neben dem Lehrerparkplatz dar. Zigarettenabfälle und sonstiger Müll sind von den rauchenden Schüler:innen in den dafür aufgestellten Behältern zu entsorgen.

7. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind verboten.

SCHULBEGINN, UNTERRICHT UND PAUSEN

1. Beginn des Unterrichts

Der Unterricht der ersten Stunde beginnt um 07:50 Uhr.

2. Verlassen des Schulgeländes

Schüler:innen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen das Schulgelände nur während der Mittagspause sowie in Freistunden und nur mit schriftlichem Einverständnis der gesetzlichen Vertreter verlassen. In allen Fällen besteht der gesetzliche Versicherungsschutz nur auf Schulwegen oder im Rahmen von schulischen Veranstaltungen. Bei Verlassen des Schulgeländes ruht die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz erlischt.

3. Lehrerabwesenheit

Sollte 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, so fragt der/die Klassensprecher:in im Sekretariat nach. Die übrigen Schüler:innen bleiben im Klassenzimmer.

4. Essen und Trinken

Essen ist im Unterricht nicht gestattet. Trinken ist erlaubt, wenn sich dadurch keine Störungen des Unterrichtsgeschehens ergeben.

5. Umgang im Klassenzimmern

Die Klassen und Kurse, die einen Raum verlassen, sorgen für Ordnung und Sauberkeit (Fenster schließen, Licht, Visualizer und Beamer ausschalten, Tische und Boden säubern, aufstuhlen, Tafel putzen). Nach Unterrichtsschluss schließt die Lehrkraft das Klassenzimmer ab.

6. Lautstärke

Halten wir uns während der Unterrichtszeit im Schulgebäude auf den Fluren oder auf dem Schulgelände auf, verhalten wir uns so leise, dass der Unterricht nicht gestört wird.

SONSTIGE REGELUNGEN

1. Besondere Räumlichkeiten
In besonderen Räumlichkeiten (Computerräume, Fachräume, Mensa, Aufenthaltsräume, Cafeteria etc.) gelten neben der vorliegenden Schul- und Hausordnung zusätzlich die jeweils getroffenen spezifischen Regelungen.

2. Aufbewahrung der Fahrräder/Zweiräder
Für die Aufbewahrung der Fahrräder/Zweiräder während der Unterrichtszeit stehen Ständer und besonders gekennzeichnete Flächen auf dem Schulgelände im Bereich der Lessingstraße zur Verfügung.

3. Aushänge, Druckschriften und Flugblätter
Sowohl das Aushängen von Schriften als auch die Verteilung von Flugblättern und der Verkauf von Druckschriften bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.